Schmiergeld ist der volkstümliche Ausdruck für Bestechungsgelder. Die Zahlung sowie die Entgegennahme von Schmiergeldern ist in einigen Fällen wie der Umgehung von Ausschreibungsvoraussetzungen oder der Schädigung eines Dritten strafbar. Beamtenrechtlich gelten besonders strenge Vorschriften, welche den Empfang von Schmiergeld ausschließen. Falls durch ein empfangenes Schmiergeld kein Dritter einschließlich des eigenen Arbeitgebers einen Schaden erleidet und keine weiteren vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen dessen Zahlung oder Annahme verbieten, stellt das Schmiergeld eine legale Zahlung dar. In diesem Fall kann der Leistende das gezahlte Schmiergeld sogar steuermindernd geltend machen, während der Empfang eine steuerpflichtige Einnahme darstellt. Ungeachtet der möglichen Nichtstrafbarkeit werden Schmiergeldzahlungen fast immer negativ bewertet.