Die Schmutzzulage ist eine Form der Erschwerniszulage, die für mit Beeinträchtigungen durch Schmutz verbundene Tätigkeiten zu zahlen ist. Die Schmutzzulage kommt sowohl bei Handwerkerrechnungen als auch bei der Zahlung des Arbeitsentgelts zur Anwendung. Sie wird häufig in Tarifverträgen festgelegt und stellt in steuerlicher Hinsicht einen Teil des Arbeitsentgelts dar. Die Beiträge zur Sozialversicherung fallen für die ausgezahlte Schmutzzulage ebenfalls in voller Höhe an. Bei der Beauftragung von Handwerkern beruht die Zahlung der Schmutzzulage überwiegend auf einer Einzelvereinbarung. Die Schmutzzulage wird in diesem Fall nicht nur bei stark verschmutzten Einsatzstätten, sondern häufig auch bei einer gesundheitlichen Belastung wie bei einem Schimmelbefall vereinbart.