Schöffengeld

Schöffen sind im deutschen Recht ehrenamtliche Richter, welche vor allem an Schwurgerichten eingesetzt werden. Im Zivilrecht ist zudem der Einsatz fachkundiger ehrenamtlicher Richter möglich, wenn der Berufsrichter den Fall ohne deren Unterstützung nicht bewerten kann. Sie erhalten jedoch neben der Fahrkostenerstattung und gegebenenfalls dem Ersatz für einen Verdienstausfall eine geringfügige Aufwandsentschädigung, welche als Schöffengeld bezeichnet wird. Da das Schöffengeld nur als Aufwandsentschädigung und nicht als Entlohnung eingestuft wird, bleibt es steuerfrei. Teilweise wird auch die Aufwandsentschädigung für Sachverständige als Schöffengeld bezeichnet. Anstelle des Begriffes Schöffengeld ist heute auch der Begriff Gerichtsgeld üblich, welcher je nach Anwendung auch das Zeugengeld umfassen kann.

^