Schönheitsreparaturkosten

Schönheitsreparaturkosten sind die Kosten, welche für die Durchführung von Schönheitsreparaturen aufzuwenden sind. Entsprechend der gesetzlichen Regelung trägt bei Wohnungen der Vermieter die Kosten für regelmäßige Schönheitsreparaturen, üblich und gesetzlich zulässig ist aber die Abwälzung der Schönheitsreparaturkosten auf den Vermieter. Diese ist jedoch unwirksam, wenn im Mietvertrag feste Fristen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen angegeben werden, so dass in diesem Fall weiterhin der Vermieter für die Durchführung und für die Bezahlung der Schönheitsreparaturen verantwortlich bleibt. Zulässig und wirksam ist eine die Übertragung der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen an den Mieter, wenn im Mietvertrag berücksichtigt wird, dass die üblichen Fristen bei einer ungewöhnlich geringen Abnutzung der Wohnung nicht gelten.

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