Schonvermögen

Das Schönvermögen ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialrecht und bezeichnet das Vermögen, dessen Verwertung vor dem Bezug von Sozialhilfe nicht verlangt werden kann. Vom Schonvermögen im eigentlichen Sinn zu unterscheiden ist das nicht verwertbare Vermögen. Zusätzliche Sonderbestimmungen gelten für eigentlich zu verwertende Vermögensgegenstände, deren tatsächliche Verwertung jedoch mit hohen Verlusten verbunden wäre. Die Bestimmungen hinsichtlich der Höhe des Schonvermögens unterscheiden sich beim Arbeitslosengeld II und bei der Sozialhilfe. In beiden Fällen gilt angemessen großes Wohneigentum als zusätzliches Schonvermögen zu den finanziellen Beträgen. Des Weiteren werden begünstigte Formen der Altersvorsorge nicht auf das geschützte Vermögen angerechnet.

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