Der Begriff Schrotterlös kann den Erlös aus einem tatsächlichen Verkauf von Schrott beziehungsweise Sekundärrohstoffen meinen. In den meisten Fällen werden als Schrotterlöse jedoch Verkaufserlöse von bereits abgeschriebenen Gegenständen des Anlagevermögens bezeichnet, welche nicht mehr verwendet werden können. Falls durch den Verkauf der entsprechenden bereits abgeschriebenen Anlagegüter ein Ertrag realisiert werden kann, ist dieser in der betrieblichen Gewinn- und Verlustrechnung als außerordentlicher Ertrag zu verbuchen. In der Praxis kommen Schrotterlöse vor, wenn der Marktwert für Rohstoffe sehr hoch ist, während bei niedrigen Rohstoffpreisen entweder Kosten für die Entsorgung des nicht mehr verwendbaren Gegenstandes aus dem Anlagevermögen entstehen oder die Verschrottung bestenfalls kostenneutral erfolgt.