Schuldenfalle

Der Begriff Schuldenfalle bezeichnet sowohl den Effekt der Überschuldung als auch die Gründe für nicht mehr bedienbare Verbindlichkeiten. Bei Verbrauchern führen häufig Ratenzahlungsvereinbarungen mit Händlern in die Schuldenfalle. Die Kontrollfunktion über die Schufa greift bei Händlerkrediten erst, wenn ein Negativmerkmal vorliegt, denn über bestehende Verbindlichkeiten erhalten nur Banken Auskunft. Wegen der hohen Zinsen und der zu zahlenden Zinseszinsen kann auch die stetige Verwendung von Dispositionskrediten und der Teilzahlungsfunktion einer Kreditkarte in die Schuldenfalle führen. Als sachliche Gründe für eine Überschuldung treten Arbeitslosigkeit und Scheidungen häufiger als die unwirtschaftliche Haushaltsführung auf. Auch der Einkommensverlust infolge einer längeren Krankheit gilt als sachliche Schuldenfalle.

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