Schuldenerlass

Grundsätzlich meint der Schuldenerlass einen Vertrag oder Vereinbarung zwischen dem Schuldner oder dem Gläubiger mit dem Inhalt des vollständigen oder teilweisen Verzichts auf die Rückzahlung bestehender Verbindlichkeiten. Der Schuldenerlass im eigentlichen Sinn wird auch als Schuldenschnitt bezeichnet. Bei der Rückzahlung der Ausbildungsförderung BAföG bezeichnet der Schuldenerlass einen teilweisen Ersatz der Schuldsumme, wenn der vormalige Student die Rückzahlungsverpflichtungen vorzeitig erfüllt oder zu den besten Absolventen gehört. Ein für den Gläubiger unfreiwilliger Schuldenerlass entsteht, wenn ein Insolvenzverfahren zu einem teilweisen Forderungsausfall führt. Außer privatwirtschaftlich kann ein Schuldenerlass auch zwischen Staaten vereinbart werden und gehört gegenüber Schwellenländern zu den Forderungen sozialer Institutionen.

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