Schuldenvergleich

Der Schuldenvergleich ist ein anderer Begriff für den Insolvenzvergleich. In diesem Fall bietet der Schuldner über einen Schuldenbereinigungsplan eine teilweise Bezahlung der Verbindlichkeiten an. Der Schuldenvergleich enthält neben Angaben über die Höhe des Schuldenerlasses und der zu zahlenden Summe auch verbindliche Angaben über die Zahlungstermine. Der Schuldenvergleich wird zwar als Insolvenzvergleich bezeichnet, seine Durchführung erfolgt jedoch vor der Einleitung eines gerichtlichen Insolvenzvergleiches. Auch während des laufenden Insolvenzverfahrens kann ein erneuter Schuldenvergleich vorgeschlagen werden und zu einer beschleunigten Restschuldbefreiung führen. Diese Verfahrensweise erfolgt häufig bei einer Privatinsolvenz, wenn Verwandte des Schuldners einen Teil der Verbindlichkeiten übernehmen.

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