Schuldentilgung

Die Schuldentilgung bezeichnet sowohl den planmäßigen Abbau von Schulden durch die vereinbarungsgemäße Rückzahlung von Krediten als auch eine außerplanmäßige Verringerung von Verbindlichkeiten. Auch Kreditverträge mit festgelegtem Rückzahlungsplan erlauben oftmals die kostenlose vorzeitige Rückzahlung, welche gegen die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung in jedem Fall möglich ist. Eine außerordentliche Schuldentilgung ist erforderlich, wenn Privatpersonen ihr Konto ohne Genehmigung der Bank überzogen haben und zum Ausgleich aufgefordert werden. Bei Unternehmen kann die Notwendigkeit zur Schuldentilgung auch aus einer Kreditkündigung wegen einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage resultieren. Im Gegensatz zu Ratenkrediten existiert für Kreditlinien kein verbindlicher Tilgungsplan, so dass die nicht nur kurzfristige Verringerung ihrer Inanspruchnahme ebenfalls eine nachhaltige Schuldentilgung bewirkt.

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