Schuldenschnitt

Der Schuldenschnitt ist der eher umgangssprachliche Begriff für einen Schuldenerlass. Wenn ein Schuldenschnitt erfolgt, vereinbart der Schuldner mit seinen Gläubigern einen vollständigen oder einen teilweisen Verzicht auf die bestehenden Forderungen und verpflichtet sich zugleich, den nicht erlassenen Teil so schnell wie möglich zurückzuzahlen. Ein freiwillig vereinbarter Schuldenschnitt vermeidet die Einleitung eines Insolvenzverfahrens und ist sowohl für private Schulden als auch für Verbindlichkeiten eines Unternehmens möglich. Auch gegenüber Staaten kann ein Schuldenschnitt veranlasst werden, was im Bezug auf Schwellenländern von sozialen und kirchlichen Initiativen massiv gefordert wird. Zu einem für den Gläubiger unfreiwilligen Schuldenschnitt kommt es regelmäßig im Insolvenzverfahren, da die festgelegte Insolvenzquote immer nur einen Teil der Forderungen befriedigt.

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