Schuldenregulierung

Unter der Schuldenregulierung wird überwiegend die außergerichtliche Einigung eines Schuldners mit seinen Gläubigern verstanden. Das Ziel der Schuldenregulierung besteht darin, innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes schuldenfrei zu werden. Zu diesem Zweck werden die Gläubiger gebeten, auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten. Bei der Schuldenregulierung stehen dem Schuldner Schuldnerberatungen zur Seite. Das Ziel der außergerichtlichen Schuldenregulierung besteht darin, die Privatinsolvenz zu vermeiden. Die Voraussetzung für eine erfolgreiche außergerichtliche Schuldenregulierung ist jedoch, dass die Gläubiger ihr zustimmen. Der Inhalt der Vereinbarung mit den Gläubigern besteht neben dem Verzicht auf einen Teil der Forderung häufig im Verzicht auf die Berechnung weiterer Zinsen. Zivilrechtlich meint der Begriff der Schuldenregulierung jede Form der Rückzahlung von Krediten und anderen Verbindlichkeiten.

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