Schuldenverwaltung

Mit der Schuldenverwaltung ist überwiegend die Behörde eines Staates gemeint, welche für die Verwaltung und Rückzahlung der öffentlich-rechtlichen Schulden zuständig ist. In Deutschland war dies die von Bundesschuldenverwaltung in Bundeswertpapierverwaltung umbenannte Behörde, ehe diese 2006 mit weiteren Finanzbehörden in der Deutschen Finanzagentur zusammengefasst wurde. In einer weiteren Bedeutung meint die Schuldenverwaltung die Tätigkeit der Kredittilgung und bezieht sich auf öffentlich-rechtliche Haushalte ebenso wie auf Betriebe und Privatpersonen. Die Aufgabe einer betrieblichen Schuldenverwaltung besteht in der termingerechten Begleichung der Verbindlichkeiten sowie bei Bedarf oder vorhandenem Einsparpotential in der Einleitung einer Umschuldung. Kurzfristige Schulden bei Lieferanten verwaltet abweichend die Kreditorenbuchhaltung.

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