Die Schuldnerberatung hilft privaten Schuldnern beim Abbau ihrer Schulden und bei Verhandlungen mit ihren Gläubigern. Im Idealfall besuchen verschuldete Verbraucher die Schuldnerberatung so rechtzeitig, dass eine Begleichung aller Verbindlichkeiten ohne Insolvenzverfahren möglich ist. Ein wesentliches Instrument hierfür besteht in der Vereinbarung längerer als der bisherigen Zahlungsziele sowie in einem teilweisen Zinsverzicht. Wenn die Einleitung eines Privatinsolvenzverfahrens unvermeidbar ist, hilft die Schuldnerberatung bei der Erstellung eines Schuldenbereinigungsplanes. Die Schuldnerberatung bei einem Rechtsanwalt ist grundsätzlich kostenpflichtig, während Kommunen und Religionsgemeinschaften die Beratung kostenlos anbieten, aber Beratungstermine häufig erst in einigen Monaten vergeben können. Der Begriff des Schuldnerberaters ist bundesweit nicht geschützt, die meisten Länder haben jedoch Gesetze hinsichtlich einer nachzuweisenden Mindestqualifikation erlassen.