Der Begriff Schuldnerhilfe kann als Synonym für die Schuldnerberatung verwendet werden und bezieht sich dann auf in der Schuldnerberatung tätige Rechtsanwälte sowie kommunale und gemeinnützige Einrichtungen zur Beratung von Schuldnern. Die eigentliche Aufgabe der Schuldnerhilfe besteht in der Hilfestellung beim vollständigen Ausgleich der Verbindlichkeiten, wozu die Berater Verhandlungen über Zahlungszielverlängerungen und über Zinsnachlässe mit Gläubigern führen. Des Weiteren gibt die Schuldnerhilfe Ratschläge zu einem künftigen Leben ohne Neuverschuldung. Von immer größerer Bedeutung wird bei der Schuldnerhilfe die Begleitung im Verbraucherinsolvenzverfahren. Im engeren Sinn meint die Schuldnerhilfe eine Reihe gemeinnütziger Vereine dieses Namens, deren Aufgabe die Schuldnerberatung ist.