Der Begriff Schuldnerliste kann als alternative Bezeichnung für das amtliche Schuldnerverzeichnis verwendet werden. Des Weiteren geben einzelne Organisationen wie die Industrie- und Handelskammern an ihre Mitglieder gesonderte Schuldnerlisten aus. Voraussetzung für die Aufnahme in eine amtliche oder öffentlich einsehbare Schuldnerliste ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Firmeninterne Schuldnerlisten enthalten hingegen ein Verzeichnis aller Kunden, welche mit der Begleichung von Forderungen seit längerem im Vollzug sind und aus diesem Grund üblicherweise vorerst weitere Lieferungen beziehungsweise Leistungen nur gegen sofortige Bezahlung erhalten. Für die Aufnahme in eine interne Schuldnerliste reicht im Gegensatz zu amtlichen Verzeichnissen der einfache Zahlungsverzug aus.