Schuldnerverzeichnis

Das amtliche Schuldnerverzeichnis wird beim Amtsgericht geführt und listet Personen auf, welche innerhalb der letzten drei Jahre eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben oder gegen die ein Haftbefehl mit dem Ziel der entsprechenden Erklärungsabgabe erwirkt wurde. Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis setzen lediglich voraus, dass der Anfragende sein Interesse an den entsprechenden Auskünften glaubhaft macht. Eine Löschung der Eintragung erfolgt nach Ablauf von drei Jahren oder wenn die den Eintrag ausgelöst habenden Verbindlichkeiten getilgt wurden. Als Nebeneffekt verbietet die Eintragung im Schuldnerverzeichnis betroffenen Schuldnern die weitere Kreditaufnahme. Zuwiderhandlungen gelten als Betrug, sind aber wegen der Öffentlichkeit des Verzeichnisses und dem Offenbarungseid als Inhalt einer Schufa-Auskunft ohnehin kaum möglich.

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