Schuldnerwechsel

Ein Schuldnerwechsel liegt vor, wenn eine bestehende Verbindlichkeit auf eine andere Person übertragen wird. Im Erbfall erfolgt ein automatischer Schuldnerwechsel, wenn der Erbe die Erbschaft annimmt und zu dieser auch Verbindlichkeiten gehören. In anderen Fällen setzt der Schuldnerwechsel das Einverständnis des Gläubigers voraus. Bei Immobilienkrediten entsteht ein Schuldnerwechsel, wenn das Grundstück beziehungsweise das Gebäude vor der Tilgung verkauft wird und der Erwerber in den bisherigen Kreditvertrag eintritt. Eine andere Bezeichnung für den Schuldnerwechsel lautet Schuldnertausch, den Vorgang bezeichnen Banken vorwiegend als Kreditübergang oder Kreditumschreibung. Beim klassischen Schuldnerwechsel verändert der Kreditgeber die Bedingungen nicht, in der Realität ist eine Anpassung an die Bonität des neuen Kreditkunden jedoch möglich.

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