Ein Schutzzertifikat verlängert den Patentschutz um maximal fünf Jahre und kommt in bei Arzneimitteln und Pflanzenschutzmitteln zur Anwendung. Der Grund für diese Maßnahme besteht darin, dass der Patentinhaber sein Patent während der ersten Jahre zumeist nicht wirtschaftlich nutzen kann, da noch nicht alle für eine Genehmigung erforderlichen Studien abgeschlossen sind. Das ergänzende Schutzzertifikat ist mit denselben Rechten und Pflichten wie das ursprüngliche Patent ausgestattet, seine Ausstellung erfolgt auf Antrag des Patentinhabers durch das Patentamt. Eine weitere Verlängerung des Schutzzertifikates um ein halbes Jahr ist möglich, sofern sich das Patent auf speziell für Patienten unter achtzehn Jahren produzierte Arzneimittel bezieht.