Schutzrechtshinweise sind Mitteilungen, mittels derer Mitbewerber und Konsumenten auf bestehende Schutzrechte hingewiesen werden. Die bekanntesten Schutzrechtshinweise sind das Zeichen für ein bestehendes Copyright (großes C im Kreis) und für ein eingetragenes Warenzeichen (großes R im Kreis), wobei letzteres außer für Waren im engeren Sinne auch für Werbeslogans vergeben werden kann. Das Fehlen von Schutzrechtshinweisen ist kein sicherer Beleg dafür, dass entsprechende Rechte nicht existieren. Es besteht auch keine Verpflichtung für Dritte, bei zulässigen Artikeln über eine mit einem Schutzrecht versehene Marke auf dieses hinzuweisen, insbesondere bei Beiträgen in Wörterbüchern und ähnlichen Nachschlagewerken unterbleibt ein derartiger Hinweis regelmäßig.