Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung gehört zu den Gestaltungsmöglichkeiten von Versicherungsverträgen. Sie gibt an, bis zu welcher Höhe der Versicherungsnehmer einen Schaden selbst zu tragen hat. Im Gegenzug zu einer vereinbarten Selbstbeteiligung im Schadensfall ermäßigt sich die zu zahlende Versicherungsprämie. Bei der Vereinbarung von Selbstbeteiligungen ist eine solche je Einzelfall ebenso wie ein auf das Versicherungsjahr bezogener Betrag möglich. Am häufigsten sind Selbstbeteiligungen in der privaten Krankenversicherung einschließlich der Zusatzversicherung und in der Kfz-Versicherung wie beispielsweise bei Teilkasko und Vollkasko. Sie sind aber auch bei weiteren Versicherungssparten wie der Haftpflichtversicherung und der Hausratversicherung möglich. Umgangssprachlich wird oftmals der in der gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichtenden Eigenanteil an den Behandlungskosten ebenfalls als Selbstbeteiligung bezeichnet.

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