Selbstbeschränkungsvereinbarung

Im Rahmen einer Selbstbeschränkungsvereinbarung verpflichtet sich ein Vertragspartner gegenüber der Regierung freiwillig dazu, nicht alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. In der Regel schützt die Selbstbeschränkungsvereinbarung vor einer bereits angedachten Verschärfung gesetzlicher Bestimmungen. Wichtige Selbstbeschränkungsvereinbarungen wurden mit Betreibern von Geldspielgeräten getroffen, sie beinhalten die Gewinnobergrenze ebenso wie die Höchstgrenze möglicher Verluste. In der Regel sind Selbstbeschränkungsvereinbarungen für Unternehmen günstiger als eine mögliche Gesetzesänderung. Für die Gesetzgebung bieten Selbstbeschränkungsvereinbarungen den Vorteil, dass im Gegensatz zu schärferen Gesetzen gegen diese keine Klagen erhoben werden. Auf diese Weise führen Selbstbeschränkungsvereinbarungen schneller als das eigentlich vorgesehene Gesetzgebungsverfahren zu einem Ergebnis. Eine Selbstbeschränkungsvereinbarung stellt immer einen Kompromiss zwischen den ursprünglichen Zielen beider Vertragspartner dar.

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