Selbstbehalt

Selbstbehalt hat zwei Bedeutungen. Im Unterhaltsrecht ist der Betrag des Einkommens gemeint, welcher einem Unterhaltspflichtigen gesetzlich zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhalts zusteht. Der exakte Selbstbehalt wird für jeden Einzelfall gerichtlich festgelegt, als Orientierung hierzu dient die Düsseldorfer Tabelle. Die Höhe des Selbstbehaltes richtet sich sowohl nach dem Erwerbsstatus des Unterhaltspflichtigen als auch nach der Art der Beziehung zum Berechtigten und dessen Erwerbsfähigkeit. Gemäß der Düsseldorfer Tabelle ist der Selbstbehalt gegenüber Eltern doppelt so hoch wie der gegenüber minderjährigen Kindern. In der Versicherungswirtschaft ist der Selbstbehalt eine andere Bezeichnung für die Selbstbeteiligung und kann im Versicherungsvertrag vereinbart werden. Versicherungsverträge mit Selbstbehalt bieten günstigere Versicherungsprämien als Policen ohne Selbstbeteiligung.

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