Sicherungseinbehalt

Der Sicherungseinbehalt ist im Bauwesen von Bedeutung. Der Auftraggeber zahlt einen angemessenen Betrag der Bausumme nicht an das Bauunternehmen aus, sondern hinterlegt diesen auf einem Sperrkonto. Somit sichert sich der Bauherr mittels des Sicherungseinbehaltes gegenüber dem Bauunternehmen für den Fall ab, dass dieses später erforderliche Nachbesserungen verweigert oder nicht vornehmen kann. Generell gelten fünf Prozent der Bausumme als für den Sicherungseinbehaltes als angemessen. Die Auszahlung des zunächst zurückgehaltenen Sicherungseinbehaltes erfolgt nach fünf Jahren, da dann die Gewährleistungsfrist abläuft. Der Bauherr darf den Sicherheitseinbehalt nicht anwenden, wenn der Bauunternehmer eine Bankbürgschaft über den entsprechenden Betrag nachweist.

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