Sicherstellungszuschlag

Der Sicherstellungszuschlag dient der Erfüllung des Sicherstellungsauftrages hinsichtlich der ausreichenden Versorgung mit Ärzten für Allgemeinmedizin und Fachärzten an jedem Ort. Die Sicherstellungszuschläge können Ärzten neben dem eigentlichen Honorar gezahlt werden, wenn sie in einem Gebiet mit schwacher ärztlicher Versorgung tätig sind. Des Weiteren sind Sicherstellungszuschläge als Geldleistungen gegenüber Krankenhäusern in Ergänzung zu den Fallpauschalen möglich, um auf diese Weise eine ausreichende Versorgung mit Krankenhausbetten in ländlichen Gebieten zu gewährleisten. Der Sicherstellungszuschlag dient bei Krankenhäusern dem Ausgleich struktureller Nachteile und bei Ärzten als Anreiz, sich außerhalb der bevorzugten Gebiete niederzulassen. Voraussetzung für die Zahlung des Sicherstellungszuschlages an Ärzte ist, dass eine regionale oder lokale Unterversorgung festgestellt wurde.

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