Sicherstellungsauftrag

Der Sicherstellungsauftrag bezieht sich auf den staatlichen Auftrag, eine ausreichende Versorgung mit Ärzten einschließlich der fachärztlichen Versorgung zu gewährleisten. Des Weiteren beinhaltet der Sicherstellungsauftrag, eine ausreichende medizinische Notversorgung sicherzustellen. In der praktischen Umsetzung des Sicherstellungsauftrages setzen Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen in den meisten Bundesländern auf eine zentrale Notfallklinik, welche frühere wechseln diensthabende Arztpraxen ablöste. In der entsprechenden Notfallklinik übernehmen niedergelassene Ärzte die erforderlichen Dienste. Indirekt ergibt sich aus dem Sicherstellungsauftrag auch die Notwendigkeit, dass ständig pro Region mindestens eine Apotheke dienstbereit ist, damit erforderliche Medikamente besorgt werden können. Während der Notdienst ausreichend geregelt ist, besteht in ländlichen Regionen trotz des Sicherstellungsauftrages teilweise Fachkräftemangel.

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