Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung schützt die Rechte von Gläubigern; sie kann grundsätzlich sowohl als Bargeld oder in der Form einer Leistungszusage durch eine Versicherung oder einer anderweitigen Bürgschaft oder durch die Hinterlegung von Wertpapieren erbracht werden. Von besonderer Bedeutung ist die Sicherheitsleistung im Falle eines erstinstanzlichen Gerichtsurteiles, da der Gläubiger zwar vollstrecken darf, aber eine Sicherheit für den Fall hinterlegen muss, dass er das Berufungsverfahren verliert. In der Umgangssprache wird jede Kaution als Sicherheitsleistung bezeichnet; fachsprachlich ist das nicht korrekt, da eine Sicherheitsleistung einer gerichtlichen Anordnung oder einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage bedarf.

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