Simultanhaftung

Die Simultanhaftung ist ein Begriff aus dem Schuldrecht und meint, dass für eine Hypothek nicht nur die konkret mit dieser belastete Liegenschaft des Eigentümers, sondern dessen gesamter Grundbesitz haftet. Auf diese Weise stärkt die Simultanhaftung die Position des Gläubigers und umfasst auch Nebenforderungen aus Darlehensverträgen. In der Haftpflichtversicherung bedeutet die Simultanhaftung, dass ein Geschädigter sich bei einem von mehreren Personen gemeinsam verursachten Schaden mit seinen Regressansprüchen beliebig an ein Mitglied der Haftungsgemeinschaft wenden kann. Mit Bezug auf die Haftpflichtversicherung wird für den entsprechenden Sachverhalt bevorzugt von einer Gemeinschaftshaftung oder von der gemeinschaftlichen Haftung gesprochen.

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