Sichteinlagen

Als Sichteinlagen werden im Bankgeschäft alle Einlagen bezeichnet, über welche der Anleger ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sofort oder nach einer kurzen Kündigungsfrist von maximal einem Monat verfügen kann. Die auf Sparkonten mit dreimonatiger Frist ebenfalls ohne Kündigung verfügbare Summe von 2000 Euro monatlich zählt jedoch nicht als Sichteinlage, so dass die Sichteinlagen überwiegend aus Geldern auf Girokonten und Tagesgeldkonten bestehen. Sichteinlagen auf einem Girokonto werden nur schwach oder gar nicht verzinst und dienen in erster Linie der Sicherung der Liquidität. Die Bezeichnung Sichteinlagen beruht darauf, dass die entsprechenden Gelder jederzeit, quasi auf Sicht, auf Verlangen des Kontoinhabers in Bargeld umwandelbar sind.

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