Solvenzbilanz

Die Aufstellung einer Solvenzbilanz muss von Versicherungsgesellschaften verbindlich vorgenommen werden. Eine Solvenzbilanz stellt die möglichen Verpflichtungen der Gesellschaft und die von ihr gebildeten Rücklagen gegenüber. Die Regeln für die Aufstellung einer Solvenzbilanz von Versicherungsgesellschaften wurden innerhalb der EU durch den Erlass Solvency II aufgestellt. Nicht zur Erstellung einer Solvenzbilanz verpflichtete Unternehmen können eine solche freiwillig aufstellen und erzielen dadurch einen Überblick über ihre Verbindlichkeiten und ihre liquiden (flüssigen) Finanzmittel. Im Versicherungswesen erleichtert die Solvenzbilanz der Aufsichtsbehörde das Auffinden von Mängeln hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit eines Versicherers. Der englische Fachbegriff für die Solvenzbilanz lautet Solvency Balance.

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