Solvenzkapital

Das Solvenzkapital ist ein Begriff aus dem Versicherungsrecht und eng mit der EU-Richtlinie Solvency II verbunden. Mit dem Solvenzkapital sind die Rückstellungen gemeint, welche Versicherungsgesellschaften bilden müssen, damit sie die zu zahlenden Beträge im Versicherungsfall sicher leisten können. Dabei bezeichnet das Minimalsolvenzkapital den Betrag, welchen die Gesellschaften nicht unterschreiten dürfen. Das Zielsolvenzkapital soll kurzfristig oder mittelfristig von den Versicherern gebildet werden, sein kurzfristiges Unterschreiten bleibt jedoch erlaubt. Bei der Berechnung des erforderlichen Solvenzkapitals werden die Wahrscheinlichkeiten der einzelnen Versicherungsfälle berücksichtigt. Die Richtlinie Solvency I bezeichnete als Solvenzkapital das tatsächlich vorhandene Eigenkapital der Versicherungsgesellschaften, somit erfuhr der Begriff eine Bedeutungsänderung.

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