Sonderabschreibung

Eine Sonderabschreibung in Höhe von zwanzig Prozent der Anschaffungskosten ist zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe im deutschen Steuerrecht vorgesehen. In der Umgangssprache wird auch die Abschreibung bei einem Verlust des Anlagegutes als Sonderabschreibung bezeichnet, steuerrechtlich handelt es sich dabei jedoch um eine Abschreibung aus einem besonderen Grund. Sonderabschreibungen waren in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung für alle Betriebe in den neuen Bundesländern ebenfalls möglich. Die Regeln für die Sonderabschreibungen sind seit einer Reform des Steuerrechtes im Jahr 2008 gegenüber früher deutlich vereinfacht. Sonderabschreibungen erfolgen im Unterschied zu erhöhten Abschreibungen zusätzlich zur regulären Abschreibung und stellen somit einen indirekten Zuschuss dar.

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