Im Handel sind Sonderausgaben von der Standardausgabe abweichende Editionen vornehmlich bei Büchern und musikalischen Werken. Im Steuerrecht sind Sonderausgaben steuermindernd anerkannte Ausgaben, welche weder zu den Betriebsausgaben noch zu den Werbungskosten gehören. Zu den anerkannten Sonderausgaben zählen unter anderem Spenden, Unterhaltszahlungen an (ehemalige) Ehegatten, die Kirchensteuer und Vorsorgeaufwendungen wie Krankenversicherungen Pflegeversicherungen, Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung und Unfallversicherungen sowie Haftpflichtversicherungen. Sonderausgaben werden mindestens mit einer Pauschale von sechsunddreißig Euro im Jahr (Stand 2012) angesetzt, die meisten Steuerzahler können jedoch höhere Sonderausgaben angeben. Die Höchstbeträge sind für verschiedene Arten der Sonderausgaben in unterschiedlicher Höhe festgelegt.