Das Sozialgesetzbuch (SGB) fasst in Deutschland die bestehende Sozialgesetzgebung zusammen. Das Sozialgesetzbuch besteht aus zwölf Bänden, dennoch sind einige Sozialgesetze wie die Ausbildungsförderung weiterhin in unabhängigen Gesetzestexten niedergelegt; ihre Integration in das Sozialgesetzbuch ist langfristig geplant. Die Reihenfolge der Benennung der einzelnen Teile des Sozialgesetzbuches entspricht nicht dem Datum ihrer Einführung; so regelt das seit 2005 gültige SGB II die Grundsicherung für Arbeitslose (Arbeitslosengeld II), während die älteres Sozialhilfe im SGB XII behandelt wird. Formal gelten die einzelnen Bände des SGB als eigenständige Gesetze, so dass ihre Nummerierung jeweils mit dem ersten Paragraphen beginnt.