Der soziale Wohnungsbau ist eine staatliche Maßnahme, mit welcher der Wohnungsbau durch günstige Kredite gefördert wird. Im Gegenzug verpflichtet sich der Empfänger der vergünstigten Darlehen, bis zum Ende der Bindungsfrist nur die zugelassene Kostenmiete zu fordern und zugleich nur Mieter zu akzeptieren, welche einen Wohnberechtigungsschein besitzen. Von der Notwendigkeit des Wohnberechtigungsscheines kann die Gemeinde befreien, wenn zwischenzeitlich eine ausreichende Wohnraumversorgung eingetreten ist. Der soziale Wohnungsbau erfolgt überwiegend durch Wohnungsbaugesellschaften, die vergünstigten Darlehen können aber auch von privaten Bauherren beantragt werden. Der traditionelle soziale Wohnungsbau ist in Deutschland durch die soziale Wohnraumförderung abgelöst worden.