Sozialleistungen sind Leistungen, welche eine Gemeinschaft für ihre Mitglieder aufbringt, wenn diese ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten können. In Deutschland ist der Anspruch auf öffentliche Sozialleistungen sowohl im bundesweit geltenden Sozialgesetzbuch (SGB) als auch in ergänzenden Landesgesetzen und einigen weiteren Gesetzen geregelt. Sozialleistungen werden nicht ausschließlich als Geld geleistet, sondern häufig als Sachleistungen. Zu den Sozialleistungen gemäß der offiziellen Definition zählen auch die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung, obgleich der Empfänger hierfür Versicherungsbeiträge gezahlt hat. Viele Autoren bezeichnen auch freiwillige Leistungen privater Anbieter wie ermäßigte Eintrittsgelder als private Sozialleistungen.