Sozialpartner

Die Bezeichnung von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften als Sozialpartner oder auch Tarifpartner weist auf deren gemeinsame Verantwortung hinsichtlich der Schaffung angemessener Arbeitsbedingungen sowie einer fairen Vergütung hin. In Österreich zählen ergänzend auch Organisationen wie die Wirtschaftskammer zu den Sozialpartnern. Der Begriff der Sozialpartnerschaft wird kritisiert, da er eine friedliche Einigung suggeriert, obgleich Arbeitskämpfe weiterhin häufig erfolgen. Somit ist die Sozialpartnerschaft eher eine Wunschvorstellung als die Beschreibung der Realität. Die Klassentheorie lehnt den Gedanken einer Sozialpartnerschaft zwischen kapitalistischen Arbeitgebern und ihren Arbeitnehmern grundsätzlich ab und akzeptiert eine solche nur bei Unternehmen, welche sich im Eigentum der Arbeitskräfte befinden.

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