Sparerschutz

Unter dem Sparerschutz wird vorwiegend der Schutz der Anleger vor dem Verlust ihres Sparvermögens verstanden. Der Sparerschutz ist innerhalb der EU durch die bestehenden gesetzlichen Sicherungsfonds und durch freiwillige Einlagensicherungsfonds der einzelnen Bankgruppen ausreichend gewährleistet, während Geldanlagen bei Banken aus anderen Staaten nicht immer hinreichend abgesichert werden. Gelegentlich wird der Begriff des Sparerschutzes in einem weiteren Sinn verstanden und schließt den Schutz der Sparer vor unangemessen niedrigen Zinsen ein. In diesem Sinn besteht zumindest bei Sparbüchern kein hinreichender Sparerschutz, da die Sparzinsen deutlich geringer als die Inflationsrate sind. Eine Erweiterung des Sparerschutzes stellt der Anlegerschutz dar, welcher auch die Sicherung der Beratung umfasst.

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