Der Begriff Sparprämie wird umgangssprachlich für die Arbeitnehmersparzulage verwendet. Mit dieser fördert der Staat die Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Eine vergleichbare Funktion übt die ebenfalls als Sparprämie bezeichnete Wohnungsbauprämie aus, welche konkret unter Beachtung gewisser Einkommensgrenzen, die Bildung von Wohneigentum unterstützt. Des Weiteren bezeichnen Banken bei Sparverträgen häufig den Bonus als Sparprämie. Ein solcher wird in jährlich ansteigender Höhe auf alle Einzahlungen des aktuellen Jahres geleistet. In einer dritten Bedeutung bezeichnet die Sparprämie bei einer kombinierten Lebensversicherung den Anteil des zu zahlenden Versicherungsbeitrages, welcher für die Kapitalbildung und nicht für die Risikoabsicherung verwendet wird. Im Versicherungswesen steht der Sparprämie die Risikoprämie gegenüber.