Spekulationsfrist

Die Spekulationsfrist ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und bezieht sich darauf, dass ein Gewinn nicht versteuert werden muss, wenn das verkaufte Gut sich zuvor eine Mindestzeit im Besitz des Verkäufers befunden hatte. Die bekannte Spekulationsfrist von einem Jahr bei Aktien und vergleichbaren Wertpapieren gilt nicht mehr, in diesem Bereich unterliegt jeder Verkaufsgewinn der Abgeltungssteuer. Gültig ist die Spekulationsfrist bei privaten Veräußerungen jedoch weiterhin bei Immobilien und bei privaten Anschaffungen. Die Spekulationsfrist beträgt bei Grundstücken zehn Jahre, bei bewohnten Gebäuden reicht die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Verkaufsjahr sowie den beiden vorhergehenden Jahren aus. Für Gegenstände des täglichen Bedarfs gilt eine verkürzte Spekulationsfrist von einem Jahr.

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