Die Spekulationssteuer schöpft Spekulationsgewinne ab. Der Begriff wird jedoch vorwiegend verwendet, um auf die Steuerfreiheit von Wertzuwächsen nach Ablauf der Spekulationsfrist hinzuweisen. Diese beträgt grundsätzlich ein Jahr für Sachgüter und zehn Jahre für Immobilien. Bei Wertpapieren und Aktien wird jedoch anstelle der Spekulationssteuer die reguläre Abgeltungssteuer erhoben, wobei die Anlagedauer unerheblich ist. Von Bedeutung ist die Spekulationssteuer für Anleger weiterhin beim körperlichen Kauf von Edelmetallen, da in diesem Fall nach einem Jahr Haltefrist Wertzuwächse nicht versteuert werden müssen. Des Weiteren gilt die Spekulationssteuerpflicht bei privaten Anschaffungen und anschließenden Verkäufen, wenn der Zeitraum vom Kaufdatum bis zum Verkaufstag weniger als ein Jahr beträgt.