Spekulationsverluste

Spekulationsverluste sind Verluste, die aufgrund eines Wertverlustes einer spekulativen Anlageart auftreten. Steuerrechtlich dürfen sie nur mit Spekulationsgewinnen aus der entsprechenden Anlageklasse, nicht aber mit Einnahmen aus anderen Einkommensarten verrechnet werden. Zudem ist die Verrechnung nur mit Spekulationsgewinnen aus dem laufenden Jahr sowie dem vergangenen oder dem unmittelbar folgenden Geschäftsjahr zulässig. Ein Spekulationsverlust tritt nur ein, wenn er tatsächlich realisiert wird. Der Wertverlust einer Aktie, die nicht verkauft wird, führt somit in steuerrechtlicher Hinsicht nicht zu einem Spekulationsverlust, auch wenn der Effekt beim Erstellen der Handelsbilanz berücksichtigt werden muss. Voraussetzung für die Geltendmachung von Spekulationsverlusten ist, dass diese innerhalb der Spekulationsfrist entstehen oder eine solche wie bei der Aktienanlage nicht existiert.

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