Spendenbescheinigung

Eine Spendenbescheinigung bestätigt dem Spender, dass der Empfänger die entsprechende Leistung tatsächlich erhalten hat. Als gemeinnützig anerkannte Spendenempfänger bestätigen auf der Spendenbescheinigung zusätzlich, dass sie erhaltene Spenden im Sinne ihrer Satzung verwenden. Entgegen einer verbreiteten Annahme dürfen nicht als gemeinnützig anerkannte Empfänger ebenfalls Spendenbescheinigungen ausstellen, diese dienen jedoch lediglich internen Buchführungszwecken und berechtigen grundsätzlich nicht zum Steuerabzug. Außer für Geldspenden können Vereine und Spendenorganisationen auch für Sachspenden und für unentgeltlich geleistete Arbeitsstunden Spendenbescheinigungen ausstellen. Bei Geldspenden in geringer Höhe an gemeinnützige Vereine ist für die steuerliche Absetzbarkeit keine spezielle Spendenbescheinigung erforderlich, da das Finanzamt ersatzweise den Kontoauszug anerkennt.

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