Eine Sperrminorität bietet die Möglichkeit, mit weniger als fünfzig Prozent der bei (einer Abstimmung anwesenden Stimmrechte) einen Beschluss zu verhindern. Eine Sperrminorität setzt voraus, dass für eine konkrete Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit gesetzlich vorgeschrieben ist oder eine solche vertraglich vereinbart wurde. Im Aktienrecht beläuft sich die Sperrminorität üblicherweise auf fünfundzwanzig Prozent des Kapitals, da für einige Beschlüsse einer Hauptversammlung eine Zustimmung von mindestens fünfundsiebzig Prozent des Kapitals erforderlich ist. Vertragsrechtlich kann sich eine Sperrminorität auf die insgesamt vergebenen oder auf die bei einer konkreten Abstimmung tatsächlich anwesenden Stimmrechte beziehen. Eine Sperrminorität liegt naturgemäß bei einem Besitz von mindestens der Hälfte der Stimmrechte nicht mehr vor.