Spesenabrechnung

Die Spesenabrechnung ist die Verrechnung der Erstattungsansprüche eines Arbeitnehmers oder eines Freiberuflers bei entsprechender Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder dem Auftraggeber. Die Spesenabrechnung umfasst alle im Rahmen der Tätigkeit angefallenen und zu erstattenden dienstlichen Ausgaben. Die Spesenabrechnung erfolgt entweder nach tatsächlich angefallenen Kosten oder anhand einer Pauschale. Spesenpauschalen dienen der Erleichterung der Spesenabrechnung und sind in einigen Fällen vom Steuerrecht ausdrücklich vorgesehen. Falls der Arbeitgeber beziehungsweise der Auftraggeber bereits einen Vorschuss bezahlt hat, wird dieser im Rahmen der Spesenabrechnung mit den tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet. Das Erstellen einer korrekten Spesenabrechnung gehört zu den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten eines Arbeitnehmers mit Ansprüchen auf Spesenersatz.

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