Mit Spesenrichtlinien können sowohl steuerliche Regelungen für die Anerkennung von Spesen als Betriebsausgaben als auch innerbetriebliche Vereinbarungen gemeint sein. Im Steuerrecht von Bedeutung sind die Spesenrichtlinien für die Anerkennung von Bewirtungskosten und die Pauschalbeträge für den Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen oder einer berufsbedingten längeren Abwesenheit vom Arbeitsort. Innerbetriebliche Spesenrichtlinien setzen in der Regel Höchstbeträge bei den Übernachtungskosten fest und befassen sich mit der Frage, welche Mitarbeiter in der ersten Klasse reisen dürfen. Zugleich regeln Spesenrichtlinien, wer für die Genehmigung höherer Spesen zuständig ist, falls am Zielort einer Dienstreise keine hinreichend günstigen Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Des Weiteren werden die Regeln zu steuerfreien Aufwandsentschädigungen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten zu den steuerlich maßgeblichen Spesenrichtlinien gezählt.