Für die Steuererklärung maßgebliche Spesensätze existieren hinsichtlich der Verpflegungskostenpauschale bei Dienstreisen. Der Arbeitgeber oder Auftraggeber kann den Verpflegungsmehraufwand gemäß dem dafür gültigen Spesensatz steuerfrei erstatten, andernfalls lässt sich dieser im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen. Betriebsinterne Spesensätze befassen sich mit den maximal ohne Sondererlaubnis statthaften Spesen und dienen dazu, den Spesenempfänger zu einem kostenbewussten Verhalten zu motivieren. In einer weiteren Bedeutung werden pauschale Kostenerstattungen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten ebenfalls als Spesensätze bezeichnet, offiziell handelt es sich bei ihnen um Aufwandsentschädigungen. Bei der Bundeswehr richten sich die Spesensätze nicht ausschließlich nach dem Einsatzland und der Einsatzart, sondern auch nach dem Dienstgrad.