Spesentabelle

Eine Spesentabelle mit den steuerlich maßgeblichen Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen oder einer längeren Abwesenheit vom Arbeitsplatz gibt an, welchen Betrag der Arbeitgeber oder der Auftraggeber steuerfrei erstatten darf. Falls keine Erstattung erfolgt, kann der Spesensatz gemäß der Spesentabelle im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Die Spesentabelle des Finanzamtes unterscheidet grundsätzlich drei Tagessätze anhand der auswärtig verbrachten Zeit, des Weiteren berücksichtigt sie bei Dienstreisen in das Ausland die Lebenshaltungskosten des Ziellandes. Von Betrieben veröffentlichte Spesentabellen stellen einen Teil der internen Spesenrichtlinien dar und beziehen sich häufig auf die ohne Sondergenehmigung maximal zulässigen Übernachtungskosten.

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