Spesenvergütung

Der Begriff der Spesenvergütung findet vorwiegend in Schweizer Bestimmungen zum Spesenreglement Anwendung und befasst sich mit der Bezahlung von Spesen bei öffentlichen Dienstverhältnissen. In Deutschland wird vorwiegend bei der Spesenerstattung und bei der Spesenpauschale für den Verpflegungsmehraufwand auf Dienstreisen von einer Spesenvergütung gesprochen. Sofern die entsprechenden Beträge nicht als Spesenvergütung vom Arbeitgeber oder Auftraggeber ausgezahlt werden, können sie in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Von einer Spesenvergütung kann auch gesprochen werden, wenn für ehrenamtliche Tätigkeiten die steuerfreie Aufwandsentschädigung zur Auszahlung kommt. Im Regelfall handelt es sich bei Zahlungen für Spesen jedoch um keine Vergütung, sondern um den Ersatz entstandener Auslagen.

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