Mit der Spesenzahlung ist die Erstattung von Spesen in Form einer Zahlung gemeint. Eine Spesenzahlung kann bei Vertragsabschlüssen zusätzlich zu den eigentlichen Kosten fällig werden, zudem erfolgt sie im Rahmen einer Spesenabrechnung des Arbeitnehmers beziehungsweise des Beamten mit dem Arbeitgeber oder der Dienststelle. Interne Spesenrichtlinien können die Spesenzahlung begrenzen und auf diese Weise den Spesenempfänger zu wirtschaftlichem Handeln motivieren. Neben der nachträglichen Abrechnung angefallener Spesen ist bei zu erwartenden hohen Kosten die teilweise Spesenzahlung in der Form eines Vorschusses üblich. Die Spesenzahlung für den Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen erfolgt grundsätzlich pauschal, für weitere Spesen lässt sich die pauschale Zahlung in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag vereinbaren.